Häufige Fragen

Hier finden Sie schnelle Antworten auf viele wichtige Fragen rund um die unitas und unsere Leistungen.
Für jede Ihrer Fragen sind wir selbstverständlich auch persönlich da.

    Ist eine 24-Stunden-Betreuung eine sinnvolle Alternative zu Pflegeheim oder Pflegedienst?
    Ja. Denn der Pflegedienst kommt immer nur zu bestimmten Uhrzeiten und für eine sehr begrenzte Zeit – in aller Regel stehen die Mitarbeiter des Pflegedienstes unter Zeitdruck. Für eine kontinuierlich notwendige Pflege oder die Betreuung eines Demenzerkrankten reicht dies nicht aus.
    Jedoch ist der Pflegedienst oft eine sinnvolle, manchmal sogar notwendige Ergänzung zur 24-Stunden-Betreuung. Dies gilt insbesondere bei der medizinischen Pflege (Medikamentenversorgung, Verbände anlegen, Spritzen etc.), die komplett über das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) abgerechnet wird und daher das Budget der Pflegekasse zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung nicht berührt.
    Ein Pflegeheim dagegen ist immer teuer, nimmt der gepflegten Person ihre Eigenständigkeit und geht immer mit einer deutlich ungünstigeren Pflegepersonal-Patienten-Relation einher – ganz abgesehen von dem oft schwerwiegenden Faktor, seine vertraute Umgebung aufgeben zu müssen. Ein Pflegeheim kann daher eine 24-Stunden-Betreuung nicht gleichwertig ersetzen.

    Ich habe Interesse an einer 24-Stunden-Betreuung der unitas. Wie gehe ich konkret vor?
    Schreiben Sie einfach eine Nachricht oder rufen Sie an – ein unitas-Berater wird sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, in aller Regel noch am selben Tag. Der Berater steht für alle Fragen zur Verfügung und bespricht mit Ihnen ausführlich die konkrete Situation.
    Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist eine sehr persönliche und hoch individuelle Angelegenheit. Betreuerin und Betreuter müssen sich verstehen, vertrauen – und ganz einfach auch mögen. Eine geeignete Betreuerin zu finden hängt von vielen Faktoren ab: beispielsweise dem Grad der Pflegebedürftigkeit, den gewünschten Sprachkenntnissen oder besonderen Erfordernissen wie dem Kochen spezieller Diätnahrung.
    Auf Grundlage Ihrer Wünsche und Erwartungen schlägt die unitas Ihnen ein passendes polnisches Partnerunternehmen vor, das für die konkreten Entsendungen der Betreuerinnen zuständig ist. Von diesem Partnerunternehmen erhalten Sie geeignete Personalvorschläge.
    Sobald Sie sich für eine Betreuerin entschieden und den Betreuungsvertrag unterzeichnet haben, können die konkrete Anreise und Aufnahme der Tätigkeit geplant werden. In dringenden Fällen ist innerhalb von 48 Stunden ein Betreuungsbeginn vor Ort möglich.

    Welche Qualifikation haben die Betreuungskräfte?
    Die Betreuungskräfte sind pflegeerfahren und vertraut im Umgang mit älteren Menschen. Außerdem verfügen sie über gute praktische Kenntnisse in allen wichtigen hauswirtschaftlichen Bereichen. Genau diese Fähigkeiten sind in den allermeisten Betreuungssituationen gefragt (Grundpflege, Demenzbetreuung, Hauswirtschaft). Auf Wunsch vermittelt die unitas Ihnen aber auch qualifizierte Pflegefachkräfte, Physiotherapeuten oder Ärzte.

    Wie sind die Arbeitszeiten der 24-Stunden-Betreuungskräfte gestaltet?
    Der entscheidende Vorteil der 24-Stunden-Betreuung liegt darin, dass kontinuierlich eine aufmerksame und kompetente Betreuungskraft vor Ort ist, die schnellstens reagieren und helfen kann. Wenn die betreute Person Unterstützung braucht, ist sie zur Stelle.

    24 Stunden in Rufbereitschaft zu sein, bedeutet selbstverständlich nicht, 24 Stunden arbeiten, also im engere Sinne Tätigkeiten ausüben zu müssen. Es ist im Sinne aller Beteiligten, dass sich die Betreuungskraft an die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeitenregelungen hält – auch, um ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit voller Kraft und Aufmerksamkeit wahrnehmen zu können.

    Selbstverständlich berät die unitas Sie ausführlich und individuell zur Ausgestaltung der Arbeits- und Ruhezeiten in Ihrem konkreten Fall.

    Halten die unitas-Partnerunternehmen den Mindestlohn ein?
    Selbstverständlich achtet unitas darauf, nur mit Partnerunternehmen zu kooperieren, die sich zur Einhaltung des seit Januar 2015 in Deutschland geltenden Mindestlohns verpflichtet haben.

    In welchem Rhythmus wechseln die Betreuungskräfte?
    Meist sind es zwei Betreuungskräfte, die abwechselnd die Betreuung bei Ihnen übernehmen – oft im zwei- oder dreimonatigen Rhythmus. Auch wenn es mehr als zwei Betreuungskräfte sind, haben Sie immer die Gelegenheit, Einfluss auf die Auswahl zu nehmen, also selbst zu entscheiden, wer konkret zu Ihnen in den Haushalt kommt. Bei der Übergabe zwischen zwei Betreuungskräften wird sichergestellt, dass sämtliche relevante Informationen ausgetauscht werden, sodass kein Wissen verloren geht und eine nahtlose individuelle Betreuung gewährleistet ist.

    Wie schnell kann unitas eine geeignete Betreuungskraft vermitteln?
    Die unitas kann extrem schnell auf Ihren Bedarf reagieren. In dringenden Fällen ist innerhalb von 48 Stunden ein Betreuungsbeginn vor Ort möglich.

    Von wem erhalte ich die Rechnung?
    Die Rechnungen für die 24-Stunden-Pflege stellt Ihnen direkt Ihr Vertragspartner, also das unitas-Partnerunternehmen. Selbstverständlich ist die unitas für Sie da, falls es Fragen zu einer Rechnung geben sollte.

    Was sind die Kündigungsfristen für die 24-Stunden-Betreuung der unitas?
    Die unitas arbeitet mit mehreren festen Partnerunternehmen aus dem osteuropäischen EU-Ausland zusammen. Daher unterscheiden sich sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen der Einzelverträge als auch die Kündigungsfristen der entsprechenden Dienstleister. Da Kündigungsfristen ein Qualitäts- und Seriositätskriterium sind, achtet die unitas auf möglichst kurze Kündigungsfristen.
    In der Regel belaufen sich die Kündigungsfristen auf zwei bis vier Wochen. Selbstverständlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, zu denen auch die Kündigungsfristen gehören, Bestandteil des persönlichen Beratungsgesprächs vor Vertragsabschluss.

    Beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für die 24-Stunden-Betreuung?
    Ja. Zur Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung stehen verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung bis zu 930 Euro im Monat zur Verfügung (Pflegegeld und Verhinderungspflege).
    Die Möglichkeit der Kombination einer 24-Stunden-Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst wurde zu 1. Januar 2015 deutlich verbessert.

    Die Kosten der 24-Stunden-Betreuung der unitas können Sie außerdem als haushaltsnahe Dienstleistung beim Finanzamt geltend machen, also von Ihrem zu versteuernden Einkommen (z. B. Rente) absetzen. Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen: 20 Prozent der Kosten lassen sich auf diesem Wege einsparen, insgesamt bis zu 4.000 Euro im Jahr. Dieser Steuervorteil gilt ab dem ersten Euro, den Sie für eine 24-Stunden-Betreuung ausgeben.

    Unter „Preise“ finden Sie eine Beispielrechnung, wie sich die Vergünstigungen in einem konkreten Szenario auswirken können.

    Welche Rahmenbedingungen muss ich bei der 24-Stunden-Betreuung erfüllen?
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Betreuungskraft ist das Stellen von freier Kost und Logis. Konkret bedeutet dies, dass Sie der Betreuungskraft ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen, in dem diese sich ungestört erholen kann. Wichtig ist, dass die Privatsphäre sichergestellt ist, das Zimmer also tatsächlich alleinig von der Betreuungskraft genutzt werden darf. Voraussetzung ist ebenfalls ein eigenes Bad bzw. die komplikationslose Mitbenutzung des vorhandenen Badezimmers.
    Die Betreuungskraft wird vom Pflegehaushalt mit verpflegt. In aller Regel bedeutet dies, dass die Betreuungskraft für die betreute Person und sich selbst einkauft und für beide die Mahlzeiten zubereitet.

    Kann ich die Betreuungskraft auswählen?
    Ja. Auf Grundlage Ihrer Wünsche und Anforderungen schlägt Ihnen die unitas eine passende Betreuungskraft vor. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist eine sehr persönliche und hoch individuelle Angelegenheit. Betreuungskraft und Betreuter müssen sich verstehen, vertrauen – und ganz einfach auch mögen. Einen geeigneten Betreuer zu finden hängt von vielen Faktoren ab: beispielsweise dem Grad der Pflegebedürftigkeit, den gewünschten Sprachkenntnissen oder besonderen Erfordernissen wie dem Kochen spezieller Diätnahrung. Der erste Schritt ist daher eine passgenaue Bedarfsanalyse. Ein erfahrener unitas-Mitarbeiter berät Sie ausführlich und bespricht mit Ihnen den individuellen Bedarf.

    Was, wenn die ausgewählte Betreuungskraft nicht passt?
    Auch wenn dies aufgrund der detaillierten Vorauswahl sehr selten vorkommt, kann es natürlich passieren, dass die betreute Person mit der Betreuungskraft unzufrieden ist oder einfach die Chemie nicht stimmt. Selbstverständlich haben Sie in einem solchen Fall Anspruch auf einen Austausch der Betreuungskraft. Die unitas wird Ihnen schnellstmöglich einen neuen Personalvorschlag unterbreiten und den Austausch veranlassen.

    Was ist die „unitas-Qualitätssicherung“?
    Mit jedem Kunden in der 24-Stunden-Betreuung steht die unitas regelmäßig in Kontakt, um Ihre Zufriedenheit und die Qualität zu überprüfen. Für die konkrete Organisation und Durchführung der Betreuungseinsätze ist das unitas-Partnerunternehmen der direkte Ansprechpartner. So können Sie alles direkt besprechen, ohne einen Umweg über die unitas machen zu müssen – so kann das Partnerunternehmen am schnellsten auf Ihre Wünsche reagieren. Während der gesamten Betreuungszeit steht Ihnen jedoch die unitas als Ansprechpartner zur Verfügung – bei Fragen und Problemen rund um die 24-Stunden-Betreuung, aber auch bei der Organisation weiterer Dienstleister wie zum Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes.

    Was passiert, wenn meine Betreuungskraft krank wird?
    Sollte Ihre Betreuungskraft erkranken und ihre Arbeit nicht mehr wahrnehmen können, stellt Ihnen das unitas-Partnerunternehmen unkompliziert und vor allem unverzüglich einen Ersatz.

    Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen und Problemen während der Betreuungszeit?
    Für die konkrete Organisation und Durchführung der Betreuungseinsätze ist das unitas-Partnerunternehmen der direkte Ansprechpartner. So können Sie alles direkt und ohne Umweg über die unitas besprechen, und so kann das Partnerunternehmen am schnellsten auf Ihre Wünsche reagieren. Während der gesamten Betreuungszeit steht Ihnen jedoch die unitas als Ansprechpartner zur Verfügung – bei Fragen und Problemen rund um die 24-Stunden-Betreuung, aber auch bei der Organisation weiterer Dienstleister wie zum Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes.

    Wie ist die rechtliche Lage bei der 24-Stunden-Betreuung?
    Die unitas vermittelt Ihnen qualifiziertes und sorgsam ausgewähltes Personal aus dem EU-Ausland. Rechtliche Grundlage ist das innerhalb der Europäischen Union geltende Entsendemodell. Damit hat die EU die Möglichkeit geschaffen, dem steigenden Pflegebedarf bei gleichzeitig sinkendem Fachkräfteangebot in der Pflegebranche zu begegnen.
    Bei diesem Modell profitieren beide Seiten. Die unitas-Kunden profitieren von den deutlich geringeren Kosten im Vergleich zu einer deutschen bzw. in Deutschland angestellten Betreuungskraft. Die EU-ausländischen Betreuungskräfte wiederum verdienen weit mehr als bei einer vergleichbaren Tätigkeit in ihrem Heimatland.

    Erledigen die Betreuungskräfte auch Pflegetätigkeiten?
    In den meisten Fällen übernehmen die 24-Stunden-Betreuungskräfte die Grundpflege, das heißt sie unterstützen zum Beispiel bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden oder beim Einnehmen der Mahlzeiten. Die medizinische Pflege übernimmt dann ein Pflegedienst. Auf Wunsch vermittelt die unitas Ihnen aber auch qualifizierte Pflegefachkräfte, Physiotherapeuten oder Ärzte.

    Werden bei der 24-Stunden Betreuung auch Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen?
    Wenn bei der betreuten Person eine Pflegestufe vorliegt, übernimmt die Pflegekasse selbstverständlich alle mit der Pflegestufe einhergehenden Leistungen – beispielsweise bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Diese Produkte dürfen von der Betreuungskraft offiziell genutzt werden.

    Was, wenn zwei Personen in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen wollen?
    Selbstverständlich ist es möglich, dass sich zwei Personen eine 24-Stunden-Betreuungskraft teilen. Über den anfallenden Aufschlag kann Ihnen Ihr unitas-Berater im Bedarfsanalyse-Gespräch konkret Auskunft geben.

    Die Vorteile der unitas-24-Stunden-Betreuung

    • zuhause wohnen bleiben – selbst bei starker Pflegebedürftigkeit oder Demenz
    • individuelle Eins-zu-eins-Betreuung im Gegensatz zum Pflegeheim
    • meist keine höheren Kosten als im Pflegeheim
    • hohe Versorgungssicherheit durch Kombination mit einem Pflegedienst
    Personalvorschläge anfordern